Es ist eine Situation, an die kaum einer denken möchte, doch sie kann jederzeit eintreten: Ein Unfall oder eine Krankheit bringen uns ins Krankenhaus und wir sind nicht mehr in der Lage, selbst zu entscheiden. In einem solchen Moment müssen andere Menschen für uns entscheiden, welche medizinischen Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Grundsätzlich entscheiden das die medizinischen Fachkräfte, und sie geben zuerst einmal immer alles, um das Leben des Menschen zu retten, Krankheiten zu heilen und Schmerzen zu lindern. Doch es gibt Situationen, in denen sich die Frage stellt, ob es im Sinne des Menschen ist, wenn alles medizinisch Mögliche getan wird, um sein Leben zu erhalten. In solchen Situationen hilft es Ärzten sehr, sich an einer Patientenverfügung und somit dem dokumentierten Willen des Patienten oder der Patientin orientieren zu können. Wie die Patientenverfügung am besten verfasst werden kann, dazu informiert Dr. Jörg Ahrens, Leitender Oberarzt der Abteilung Anästhesiologie und Intensivmedizin, im nächsten GesundheitsGespräch am 16. Oktober 2025 im Krankenhaus Winsen. Die Veranstaltung beginnt um 18 Uhr in der Eingangshalle. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Am besten sofort schreiben: Inhalt einer Patientenverfügung
Verlängern wir das Leben des Menschen oder verlängern wir nur sein Leiden, wenn er beispielsweise nie wieder in der Lage sein wird, sich selbst zu versorgen? Vor derart schwierigen Fragen stehen die medizinischen Fachkräfte in Krankenhäusern immer wieder. Es geht u.a. darum, zu entscheiden, ob ein Mensch künstlich ernährt wird, ob eine Bluttransfusion durchgeführt wird oder ob lebenserhaltende Geräte in Betrieb bleiben. Grundsätzlich brauchen Ärztinnen und Ärzte für jede Behandlungsentscheidung die Zustimmung des Betroffenen. Ist der kranke Mensch nicht mehr in der Lage seinen Willen selbst zu äußern, stellt die Patientenverfügung eine große Hilfe dar. Mit ihr kann jeder festhalten, wie er in bestimmten Situationen ärztlich und pflegerisch behandelt werden möchte. Zusätzlich können persönliche Worte dazu aufgeschrieben werden, wie wir unser Leben wahrnehmen, was uns im Leben wichtig ist, wie wir gerne leben möchten, wie aber möglicherweise auch nicht. Zusätzlich kann dokumentiert werden, wie ggf. der Abschied vom Leben gestaltet werden soll. Diese Äußerungen können hilfreiche Ergänzungen und Auslegungshilfen für die Patientenverfügung sein.
Entlastung für die Angehörigen
Liegt im Ernstfall keine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht vor, müssen die behandelnden Ärzte und Betreuer den mutmaßlichen Willen des kranken Menschen ermitteln. Dazu sprechen sie selbstverständlich auch mit den Angehörigen des Patienten. „Solche Situationen können eine große Belastung für die Angehörigen sein. Das erleben wir Fachkräfte im Alltag auf der Intensivstation immer wieder“, berichtet Dr. Jörg Ahrens. „Ich kann darum nur dazu ermutigen, sich frühzeitig mit dem Thema Patientenverfügung zu befassen. Im GesundheitsGespräch werde ich anhand vieler konkreter Beispiele Ideen dazu geben, wie sie gestaltet werden kann und erklären, was formell zu beachten ist. So lässt sich die Patientenverfügung wesentlich leichter verfassen und Sie haben anschließend deutlich mehr Sicherheit, dass im medizinischen Notfall in Ihrem Sinne entschieden wird.“
Auf einen Blick:
GesundheitsGespräch zum Thema „Patientenverfügung und Intensivmedizin“ mit Dr. Jörg Ahrens, Leitender Oberarzt der Abteilung Anästhesiologie und Intensivmedizin am Krankenhaus Winsen
16. Oktober 2025 um 18 Uhr
Krankenhaus Winsen, Eingangshalle
Die Veranstaltung ist kostenfrei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich
