Patientenfürsprecher

Seit Anfang des Jahres 2016 sind in Niedersachsen für Krankenhäuser ehrenamtliche und unabhängige Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher gesetzlich vorgeschrieben.

Als ehrenamtliche und unabhängige Ansprechpersonen setzen sich die Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher für die Fragen, Sorgen und Nöte der Patientinnen und Patienten sowie ihren Angehörigen ein.

Sie stehen Ihnen im Klinikalltag zur Seite, hören Sie an und unterstützen Sie bei Wünschen, Beschwerden oder Anregungen. Bei Problemen auf den Stationen können die Patientenfürsprecher als Vermittler dienen.

Gemäß Niedersächsischem Krankenhausgesetz arbeiten Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher ehrenamtlich, um so die Anliegen der Patientinnen und Patienten gegenüber der Krankenhausleitung und den Mitarbeitenden unabhängig zu vertreten. Sie unterliegen der Schweigepflicht, von der nur Sie als Patientin oder Patient sie entbinden können.

In Rechtsangelegenheiten und medizinischer Fachberatung darf die Patientenfürsprecherin oder der Patientenfürsprecher nicht für Sie tätig werden.

In den Krankenhäusern Buchholz und Winsen sind folgende Personen als Patientenfürsprecher, bzw. dessen Vertreterinnen benannt:

Bernhard Jess

Andrée Möhl-Berndt

Stellv. für Winsen
Tel. 04171 13-4025
andree.moehl-berndt@krankenhaus-winsen.de

Sie erreichen den Patientenfürsprecher oder die Stellvertreterinnen per Telefon oder E-Mail. Er, bzw. sie, kommt in Absprache zum Gespräch auf Station oder zu einem anderen Treffpunkt im Krankenhaus.

Darüber hinaus gibt es folgende Sprechzeiten in den Räumen der Seelsorge in Winsen am 1. Mittwoch im Monat, 9.30 Uhr – 11 Uhr (Wochentag)

Zertifikat 1
Zertifikat 2
Zertifikat 12
Zertifikat 6
Zertifikat 7
Zertifikat 8
Zertifikat 9
Zertifikat 11
Zertifikat 13
Zertifikat 15
Zertifikat 16
Zertifikat 17
Zertifikat 18