HNO-Schlaflabor

Untersuchung und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen

In unserem Screening-Schlaflabor (7-Kanal-Technik) untersuchen wir Patienten, die zum Beispiel unter Schnarchen oder nächtlichen Atemaussetzern, eventuell kombiniert mit abnormer Tagesmüdigkeit, leiden. Insbesondere Letzteres kann auf Dauer zu schwerwiegenden Gesundheitsstörungen wie Herz- / Kreislauferkrankungen oder Stoffwechselerkrankungen führen. Im Rahmen unserer Schlaflaboruntersuchungen können wir Atemaussetzer (Apnoephasen) und deren Häufigkeit feststellen und welche Ursache ihnen zugrunde liegt. Die Dauer und Intensität der Schnarchgeräusche wird ebenso aufgezeichnet wie der Sauerstoffgehalt des Blutes.

Wann kann eine Schlaflaboruntersuchung bei uns für Sie sinnvoll sein?

Wenn Sie zum Beispiel unter folgenden Symptomen leiden:

  •     Schnarchen
  •     nächtliche Atemaussetzer
  •     Tagesmüdigkeit trotz ausreichender Nachtruhezeit
  •     Einschlafneigung am Tage (eventuell sogar am Arbeitsplatz oder beim Autofahren)
  •     Konzentrationsschwäche und verminderte Leistungsfähigkeit


 

Ablauf der Untersuchung:

Nach Terminvereinbarung (s. u.) führen wir in einer speziellen Sprechstunde am Dienstag Nachmittag ein ausführliches Gespräch über Ihre Schlafstörungen und eventuelle Therapiemöglichkeiten sowie eine HNO-ärztliche Untersuchung durch.
Die nächtliche Messung (Polygrafie) erfolgt bei Ihnen zu Hause in gewohnter Umgebung. Sie können sich die Messgeräte in unserer HNO-Abteilung (1. Stock, Station 3) am vereinbarten Untersuchungstag am Spätnachmittag abholen. Dort wird Ihnen die Handhabung des Gerätes erklärt. Sie nehmen es dann mit nach Hause und können es sich vor dem Schlafengehen selber anlegen. Am nächsten Vormittag bringen Sie uns das Gerät zur Auswertung zurück. Ihr zuweisender Arzt erhält anschließend einen ausführlichen Bericht über die Untersuchungsergebnisse sowie Therapieempfehlungen.

Terminvereinbarung:

Bitte melden Sie sich werktags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr bei unserer Stationssekretärin
Frau Muhl. Tel.: 04171 / 13-4123

Voraussetzungen:

Als gesetzlich versicherter Patient benötigen Sie einen Einweisungsschein von Ihrem behandelnden Arzt.
Privatpatienten benötigen keinen Einweisungs- oder Überweisungsschein.

Autor dieser Seite: Jörg Manshardt